Bestiarium
NPCs und Monster
Das komplette Bestiarium von Aion 2: jedes Monster und jeder NPC mit Stufe, Rang, Beute, Fähigkeiten und Fundorten in ganz Atreia. Namen und Daten stammen direkt aus dem Spielclient.
Im Bild: Tassin, der tobende Tyrann (Boss der Stufe 18), Zikels Sanktuarium
377 Monster · 324 Namen
Wächter (Drakan)St.32GewöhnlichAltgardCogniaFeindlich
- Befallener KlawSt.30GewöhnlichAltgardCogniaFeindlich
- Befallener NaturgeisthüterSt.30GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- Dürrast-OdsparkieSt.30GewöhnlichAltgardFeraFeindlich
- GiftblutspinneSt.30GewöhnlichAltgardFeraFeindlich
- GroßblattgraviSt.30GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- Magiegravi (Klarwald)St.29GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- Reizbarer CrasaurSt.29GewöhnlichAltgardFeraFeindlich
- SpritzwassergeistSt.29GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- Verfluchtes GiftblutSt.29GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- WildschleimSt.29GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- Zorniger KalgolemSt.29GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- HumusgeistSt.28GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- RosagraviSt.28GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- Verseuchter ErdgeiststeinSt.28GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- Brennender GlutgeistSt.27GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- FlammenfelsenspinneSt.27GewöhnlichAltgardFeraFeindlich
- FlammengeistSt.27GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- GiftblutklumpenSt.27GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- Verseuchter FeuergeiststeinSt.27GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- SanftbrisengeistSt.26GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- Verblasster SteingeistSt.26GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- Verseuchter WindgeiststeinSt.26GewöhnlichAltgardVariaFeindlich
- WaldgeistSt.26GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
- WirbelwindgeistSt.26GewöhnlichAltgardNaturaFeindlich
Assassine (Abtrünniger Daeva)St.25GewöhnlichAltgardCogniaFeindlich
- Gladiator (Abtrünniger Daeva)St.25GewöhnlichAltgardCogniaFeindlich
- Ruinenknecht (Drakonut)St.25GewöhnlichAltgardCogniaFeindlich
- Ruinenwaldläufer (Drakonut)St.25GewöhnlichAltgardCogniaFeindlich
- Uralter RuinenapparatSt.24–25GewöhnlichAltgardVariaFeindlichSt. 25St. 24